- Ausschuss der Regionen
Rolle: Beratende Einrichtung, die regionale und lokale Behörden Europas vertritt.
Gegründet: 1994
Sitz: Brüssel, Belgien
Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 28 Mitgliedsländer zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken.
Was tut der Ausschuss der Regionen?
Der Ausschuss verschafft Regionen und Städten in der EU ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anliegen von regionalen und lokalen Behörden respektiert werden.
- Der Bürgerbeauftragte
Der Europäische Bürgerbeauftragte wurde mit dem Vertrag von Maastricht (Maastrichter Vertrag) geschaffen, um Beschwerden von Bürgern oder jeder natürlichen oder juristischen Person über Missstände in den Organen und anderen Institutionen der EU entgegenzunehmen und wenn möglich die Beseitigung dieser Missstände zu erreichen.
- Die Unionsbürgerschaft
Laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist Unionsbürger, wer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. Jeder Unionsbürger kann sich im gesamten Gebiet der Union frei bewegen und sich am Ort seiner Wahl niederlassen. Er hat das Recht, bei den Kommunalwahlen in dem Mitgliedsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Er hat das Petitionsrecht gegenüber dem Europäischen Parlament und er genießt im Hoheitsgebiet eines Drittstaates diplomatischen und konsularischen Schutz durch alle dort vertretenen Mitgliedstaaten. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht.