Bei der Wahl des Bundestages darf man zwei Stimmen abgeben: die erste für eine Person, die zweite für eine Partei.
Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. So übt das Volk die Staatsgewalt nicht selbst aus, sondern wählt dafür Repräsentanten: die Abgeordneten. Der Bundestag ernennt später den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
So funktioniert es:
Erstens wählt man den Kandidaten, den man gerne als Abgeordneten in den Bundestag schicken möchte. Das ist die so genannte Erststimme für das Direktmandat. Der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält,kommt direkt ins Parlament. Es ergeben sich also rund 300 Abgeordnete. Doch im Bundestag gibt es 598 Sitze. Die restlichen Sitze sind für Abgeordnete, die mit der Zweitstimme gewählt wurden. Die Zweitstimme gibt man für eine Partei. Die Partei sendet dann – wenn sie ins Parlament einziehen darf – ihre Abgeordneten dorthin. Dafür haben die Parteien vor der Wahl Bundesland erstellt Landesliste. Bei der Bundestagswahl spielt die Zweitstimme die größere Rolle. Wenn die Parteien keinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, können sie nur dann Abgeordnete ins Parlament schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen.