Wörtlich heißt Demokratie „Herrschaft des Volkes“. Das Volk bestimmt also, welche Politik gemacht wird. Aber natürlich regiert das Volk nicht direkt. Es wählt sogenannte Volksvertreter, z.B. uns Bundestagsabgeordnete. Parlamentarier üben dann für vier Jahre die Staatsmacht stellvertretend für das Volk aus. Ja, und wenn die Arbeit der Abgeordneten ihnen Wählern nicht gefällt, können sie die Volksvertreter bei der nächsten Wahl wieder abwählen und einer anderen Partei ihre Stimme geben.
Woran man eigentlich einen demokratischen Staat erkennt? Daran, dass es ein Parlament gibt. Und es muss eine Opposition geben. Damit die Regierung nicht machen kann, was sie will. Einen demokratischen Staat erkennt man daran, dass nicht nur eine Person oder Gruppe die Macht hat. Der Spezialbegriff dafür ist Gewaltenteilung. Ja, die Teilung der Macht ist sehr wichtig. Es soll nämlich keine Diktatur entstehen. Deshalb gibt es drei Gewalten in der Demokratie, die unabhängig voneinander sind und sich gegenseitig kontrollieren. Man nennt diese Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative.
Da ist erstens die Legislative. Diese Gewalt üben Abgeordnete im Parlament aus. Sie schlagen neue Gesetze vor und beraten darüber. Und sie stimmen ab. Erst dann können die Gesetze in Kraft treten. Zweitens gibt es die Exekutive. Das sind die Bundesregierung und der Kanzler, oder die Kanzlerin. Sie führen die Gesetze aus und machen die konkrete Politik. Und als dritte Gewalt gibt es die Judikative. Sie wacht darüber, dass jeder die Gesetze einhält. Die Bürger, aber auch der Staat. Außerdem gibt es so etwas wie eine vierte Gewalt im Staat. Das sind wir Journalisten. Auch sie sorgen dafür, dass die Regierung nicht machen kann, was sie will. Die Presse hat deshalb eine sehr wichtige Funktion in der Demokratie: Dadurch, dass Journalisten kritisch über die Politik berichten.