Die Staatsform, in der nicht nur ein Einzelner oder einige Wenige Über die Regeln bestimmen, nach denen gelebt wird, sondern das Volk, nennt man Demokratie - dieses Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft. Die Idee, dass jeder Bürger in einem Staat das Recht haben sollte, mitzubestimmen, was in seinem Land passiert, ist schon ziemlich alt. Demokratische Staaten, wie etwa die Bundesrepublik Deutschland funktionieren so: Die Bürger wählen Politiker, die sie und ihre Meinung vertreten, also sogenannte Volksvertreter, nach dem Mehrheitsprinzip.
Wichtig ist, dass die Wahlen in einer Demokratie geheim und frei sind, d. h., niemand kann einen Bürger dazu zwingen, eine bestimmte Person zu wählen. Das Volk überträgt demnach die Staatsgewalt an gewählte Vertreter, die dann in den Landtagen und im Bundestag sitzen und dort Politik machen. Diese Abgeordneten sind - das ist ein wichtiges Fundament der Demokratie – nur auf Zeit gewählt.
Die Macht im Staat liegt nicht in einer Hand, sondern ist auf drei Bereiche aufgeteilt: Ein Tell beschließt die Gesetze, ein Teil führt die Gesetze aus und regiert und der dritte Tell wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden. Alle diese drei sogenannten Staatsgewalten sind voneinander unabhängig und üben gegenseitige Kontrolle aus.
Das sind die "gesetzgebende Gewalt“ oder legislative, die "ausführende Gewalt" oder Exekutive und die "rechtsprechende Gewalt" oder Judikative.
In Deutschland ist die Regierungsmacht aufgeteilt zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der 16 Bundesländer. Was für die gesamte Republik von Bedeutung ist und einheitlich geordnet sein muss, das regelt der Bund. Dazu gehören beispielsweise die Außen- und Verteidigungspolitik (die Bundeswehr), das Verkehrs- und Postwesen, die Wahrungspolitik, die Steuerpolitik usw.
Auch die Bundesländer sind in bestimmten Angelegenheiten selbstständig und können in bestimmten Bereichen eigene Entscheidungen treffen. Zu diesen Bereichen gehören die Schulpolitik, die Kulturpolitik und das Polizeiwesen. Diese Machtaufteilung zwischen Bund und Ländern nennt man Föderalismus, Deutschland ist also ein föderalistischer Staat.
In Bezug auf die Gesetzgebung arbeiten der Bund und die Länder zusammen.
In den Ländern wiederum gibt es viele Landkreise, in denen viele Städte und Gemeinden, auch Kommunen genannt, zu finden sind.
Bund, Länder und Gemeinden haben in der Bundesrepublik Deutschland jeweils ihre ganz spezifischen Aufgaben. Die Ausführung der Gesetze ist eine Aufgabe, die sich Länder und Gemeinden aufteilen.
Die wichtigste politische Institutionen und ihre Vertreter sind, z.B.:
- Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes; die Richter werden vom Bundestag und Bundesrat gewählt.
- Bundestag nennt man das direkt gewählte Parlament in der Bundesrepublik – hier wird der Bundeskanzler gewählt und Bundesgesetze beschlossen.
- Bundesrat besteht aus den Ministerpräsidenten und weiteren Regierungsvertretern der Länder.
- Bundesregierung besteht aus den Bundeskanzler und den Ministern; schlagt Bundesgesetze vor und wachtet darauf, dass sie eingehalten werden.
- Landesregierung setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern; sie schlagt Landesgesetze vor und achtet darauf, dass Landesgesetze befolgt werden.
- Im Landtag wird der Ministerpräsident eines Bundeslandes gewählt und hier werden Landesgesetze diskutiert und beschlossen.
- Ministerpräsident nennt man den Chef einer Landesregierung - er macht Landespolitik, regiert ein Bundesland und vertritt sein Land im Bundesrat.
- Bundespräsident ist der höchste Vertreter Deutschlands, der repräsentative Aufgaben erfüllt, Gesetze unterschreibt und Bundesminister ernennt.
- Den Chef der Bundesregierung, der die Bundesminister auswählt und die Richtlinien der Politik bestimmt, nennt man Bundeskanzler.
Der Christdemokrat Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Von 1949 bis 1963 war er Regierungschef. Mit einer konsequenten Politik der Westorientierung ermöglichte er die Integration Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft, die NATO und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Zu seinen Leistungen gehören auch die Aussöhnung mit Frankreich und seine Bemühungen um eine Versöhnung mit Israel.
Ludwig Erhard (1963–1966) kam als Mann des Wirtschaftswunders an die Macht, was durch das äußere Erscheinungsbild unterstrichen wurde. Das brachte ihm auch den Beinamen „der Dicke“ ein. Seine Kanzlerschaft stand jedoch schon wegen der Angriffe Adenauers auf seinen Nachfolger und einer einsetzenden leichten wirtschaftlichen Schwächephase unter keinem guten Stern. Als wichtigste außenpolitische Tat seiner Kanzlerschaft gilt die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel unter Inkaufnahme heftiger Proteste aus arabischen Staaten. Er versuchte, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten zu stärken, weshalb er als „Atlantiker“ im Gegensatz zum „Gaullisten“ Adenauer bezeichnet wurde. Erhard stürzte schließlich über wirtschaftliche Probleme und die Uneinigkeit in seiner Partei. Nach dem Rückzug der FDP-Minister aus der Regierung im Oktober 1966 begannen Verhandlungen über eine Große Koalition, schließlich trat Erhard zurück.
Der Kanzler der ersten Großen Koalition, Kurt Georg Kiesinger (1966–1969), stellte ein anderes Bild eines Bundeskanzlers dar. „Häuptling Silberzunge“ vermittelte zwischen den beiden großen Parteien CDU und SPD, anstatt zu bestimmen. Wichtiges Thema seiner Amtszeit war die Durchsetzung der Notstandsgesetze. Wegen seiner früheren NSDAP-Mitgliedschaft war er Angriffen der 68er-Generation ausgesetzt; mit dieser überlappte sich die außerparlamentarische Opposition. Kiesingers Union verfehlte bei der Bundestagswahl 1969 die absolute Mehrheit lediglich um sieben Mandate.
Der Sozialdemokrat Willy Brandt war von 1969 bis 1974 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Für seine Ostpolitik, die auf Entspannung und Ausgleich mit den osteuropäischen Staaten gerichtet war („Politik der kleinen Schritte“), erhielt Brandt 1971 den Friedensnobelpreis. Seine Entspannungspolitik war ein Beitrag zum Zustandekommen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE).
Helmut Schmidt (1974–1982) kam als Nachfolger Willy Brandts ins Amt. Der Terror der Roten Armee Fraktion, besonders im „Deutschen Herbst“ 1977, prägte die ersten Jahre seiner Amtszeit: Schmidt verfolgte in dieser Frage strikt die Politik, den Staat nicht erpressen zu lassen und zugleich den Rechtsstaat zu wahren. Innenpolitisch verfolgte er einen – für eine sozialliberale Koalition – eher konservativen Kurs. Seine Unterstützung des NATO-Doppelbeschlusses, mit der viele SPD-Mitglieder nicht einverstanden waren, läutete das Ende seiner Amtszeit ein.
Helmut Kohl (1982–1998) wurde durch ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt mit den Stimmen von CDU, CSU und der Mehrheit der FDP-Fraktion zum neuen Bundeskanzler gewählt. Helmut Kohls Name ist eng mit der Deutschen Wiedervereinigung verknüpft: 1989 ergriff er die Gunst der Stunde nach dem Fall der Berliner Mauer und sorgte in internationalen Verhandlungen für die Zustimmung der Sowjetunion zur Wiedervereinigung und der gesamtdeutschen NATO-Mitgliedschaft. Die Schwierigkeiten des Aufbaus Ost waren bestimmend für seine spätere Amtszeit. Schließlich wurde er 1998 auch wegen einer Rekordarbeitslosigkeit abgewählt. Mit 16 Jahren Amtszeit ist Kohl der Bundeskanzler, der bisher am längsten amtierte (länger als Konrad Adenauer, 14 Jahre). Er wird deshalb auch heute noch als „ewiger Kanzler“ bezeichnet.
Gerhard Schröder (1998–2005) begann kurz nach Antritt seiner Kanzlerschaft mit seiner rot-grünen Koalition eine Reihe von Reformprojekten, denen gegen Ende der ersten Amtszeit eine Phase der „ruhigen Hand“ folgte. Außenpolitisch führte Schröder zunächst die transatlantische Partnerschaft wie seine Vorgänger fort: 1999 und 2001 unterstützte Deutschland im Rahmen der Bündnistreue die NATO im Kosovo und in Afghanistan. 2002 jedoch verweigerte Schröder den USA offiziell seine Zustimmung zum Irak-Krieg. Das gilt – neben seinem als gut erachteten Krisenmanagement während der Jahrhundertflut in Ost- und Norddeutschland – als wichtiger Grund für seine Wiederwahl 2002. 2003 benannte er mit der Agenda 2010 sein Reformprogramm für die zweite Amtszeit, zumal er die Arbeitslosigkeit nicht – wie zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt – hatte halbieren können. Zwar verlor er 2005 die Wahlen nach massiven Stimmverlusten knapp, jedoch gelang es ihm, die SPD in der Regierung zu behalten.
Angela Merkel wurde am 22. November 2005 zur Bundeskanzlerin gewählt. Die erste Frau und Naturwissenschaftlerin, die das höchste Regierungsamt Deutschlands bekleidet, stützte sich auf eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Bei Amtsantritt war sie mit 51 Jahren die jüngste Amtsinhaberin, ist die erste ehemalige Bürgerin der DDR als gesamtdeutsche Kanzlerin und nach der Wende Quereinsteigerin aus der Wissenschaft in die Politik. Als wichtigste Aufgabe der Kanzlerschaft Merkels gilt die Verringerung der Arbeitslosigkeit, als größte Herausforderung die Bewältigung der Folgen der Finanzkrise ab 2007 und der Eurokrise ab 2009 sowie die Bewältigung der Flüchtlingskrise ab 2015.