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Frage 10 Allgemeine charakteristik der Nebenglieder des Satzes

 Zu den Nebengliedern eines Satzes gehören das Objekt, das Attribut, das prädikative Attribut und die Adverbialbestimmungen. Sie können durch verschiedene Wortarten sowie durch Wortgruppen ausgedrückt werden. Die Nebenglieder hängen grammatisch von den Hauptgliedern, zuweilen auch von anderen Nebengliedern ab. Dabei beziehen sich die meisten Nebenglieder auf ein Satzglied. Das sind: das Objekt, das Attribut, die Adverbialbestimmung. Ein Nebenglied, und zwar das prädikative Attribut, weist doppelte Beziehungen auf: einerseits zum Prädikat, anderseits zum Subjekt bzw. zum direkten Objekt. Auf den Inhalt des ganzen Satzes beziehen sich meist die Modalwörter und Wendungen mit modaler Bedeutung. Ihre Funktion im Satz kann man als die einer Adverbialbestimmung der Modalität kennzeichnen. Das Objekt und die Adverbialbestimmung beziehen sich in der Regel auf das Prädikat des Satzes und bilden mit diesem die Gruppe des Prädikats. Es gibt jedoch erweiterte Satzglieder, die als nähere Bestimmungen gleichfalls Objekte und Adverbialbestimmungen bei sich haben können. Das gilt vor allem für Infinitiv- und Partizipialgruppen sowie für Partizipien bzw. Adjektive, die mit ihren näheren Bestimmungen ein erweitertes Attribut bilden. In ihrem Bau weisen alle diese Wortgruppen gewisse Ähnlichkeit mit einem Satz auf.

 


17.01.2017; 13:31
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