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РЕГИСТРАЦИЯ ЭКСКУРСИЯ

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Das Regierungssystem der EU - die sieben Organe. Inhalt

Es gibt 7 wichtige EU-Organe.

Vier EU- Organe sind an der Beschlussfassung in der EU beteiligt.

  1. Der Europäische Rat tagt in der Regel zweimal pro halb Jahr in Brüssel. Er setzt sich aus dem Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er entscheidet über große Richtung und Prioritäten der EU. Er gibt auch die notwendigen Anstöße zur Weiterentwicklung der EU.
  2. Die europäische Kommission ist das exekutive Organ der EU. Ihr Sitz ist in Brüssel. Jeder Mitgliedstaat ist mit einem Kommissionsmitglied vertreten, welches der EU verpflichtet ist. Die Kommission schlägt die Gesätze und Strategien vor und setzt Beschlüsse um. Sie führt die EU-Politik durch und verwaltet den Haushalt.
  3. Der Rat der EU (Ministerrat). Sein Sitz ist Brüssel und Luxemburg. An seinen Tagungen nimmt aus jedem Mitgliedstaat ein Minister des entsprechenden Fachbereiches teil.  Der Rat der EU einigt Rechtsvorschriften, koordiniert die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und legt die Außenpolitik der EU fest. Der Vorsitz im Rat wird alle sechs Monate von einem anderen Mitgliedstaat übernommen.
  4. Das Europäische Parlament vertritt die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Sein Sitz ist Straßburg, es arbeitet aber auch in Luxemburg und Brüssel. Die Mitglieder des EP werden alle 5 Jahre von den EU-Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt. Die derzeit 751 Mitglieder werden nach Größe der Bevölkerung auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt. Das EP beteiligt sich an Gesetzgebung der EU und hat Aufsichts- und Haushaltbefugnis.

 

Die Kommission, der Rat und das Parlament arbeiten im sogenannten Institutionellen Dreieck zusammen. Anhand der strategischen Vorgaben des ER entwirft die EK neue Rechtsvorschriften, die sowohl vom Parlament als auch vom Rat der EU angenommen werden müssen.

 

3 unabhängige EU-Organe haben wichtige Kontroll- und Steuerfunktionen.

  1. Der Europäische Rechnungshof. Sein Sitz ist Luxemburg. Er ist ein Kollegialorgan mit einem Mitglied aus jedem EU-Land. Er ist ein unabhängiger, externer Rechnungsprüfer der EU. Er kontrolliert, ob die Einkünfte der EU korrekt angegangen sind, ob die Ausgaben ordnungsgemäß getätigt wurden, und ob das Finanzmanagement solider ist.
  2. Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Anwendung und die Auslegung der Verträge. Sein Sitz ist Luxemburg. Jeder EU-Mitgliedstaat ist mit einem Richter in Gerichtshof vertreten. Der Gerichtshof wahrt über die Einhaltung der Gesetze. Er entscheidet über die Anwendung und die Auslegung der Verträge Er überprüft auch die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten der EU-Institutionen.
  3. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Preisstabilität und Gestaltung der Währungspolitik im Euroraum verantwortlich. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Mitglieder der EZB sind die Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten im Euroraum. Die EZB ist ein unabhängiges EU-Organ, welches selbstständig entscheidet. Ihre Aufgaben sind die Einhaltung der Preisstabilität und die Gestaltung der Währungspolitik im Euro-Raum.

24.02.2016; 21:26
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