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Soziales System Deutschlands. Die Aufgaben des Sozialstaates. Das Versicherungssystem.

Im Artikel 20 des Grundgesetzes steht: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Um allen Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu sichern hat sich Bundesrepublik das Ziel gesetzt, die materielle Not der Bürger zu lindern. Wir sprechen daher von Deutschland als einem Sozialstaat d. h., von einem Zusammenschluss von freien Bürgern, der den Zweck verfolgt, gemeinsamen Wohlstand in sozialer Gerechtigkeit zu erreichen. Alle Bürger sollen im Stande sein, aktiv an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen teilzuhaben.

Der Sozialstaat hat die Fürsorgepflicht für seine Bürger. Sein Ziel ist es, Armut zu bekämpfen, in Notlagen zu helfen, Chancengleichheit zu schaffen, ein Einkommen im Alter zu sichern, das Risiko bei Arbeitslosigkeit zu verringern sowie die Bürger bei Krankheit, Pflege und bei der Kindererziehung finanziell zu unterstützen. Das alles kostet viel Geld, daher wird ein großer Teil der Steuereinnahmen für die soziale  Sicherung verwendet.

Sozialstaatlichkeit bedeutet aber auch Sozialstaat: Es müssen alle mit ihren Beitragen zur Sozialversicherung mithelfen, damit auch Menschen in Not genug Geld zum Leben haben. Der Staat hat hierzu die entsprechenden Gesetze geschaffen.

In den letzten zwei Jahrzehnten wurde es immer schwieriger, mit dem durch "die Arbeit aller" erwirtschafteten Geld die Ausgaben für die soziale Sicherung zu decken. Die Gründe sind vielfaltig: z. B. ein dauerhaft hohes Niveau der Arbeitslosigkeit, eine alternde Gesellschaft (weniger Kinder, längere Lebensdauer), die hohen Kosten der Wiedervereinigung. In den 80er- und 90er-Jahren reagierte die Politik auf die hohe Arbeitslosigkeit mit Beschäftigungsförderung, die durch Steuern finanziert wurde, und mit einer Erhöhung der Beitrage zur

Rentenversicherung du Krankenversicherung.

Ende der 90er-Jahre wurde dann eine tiefgreifende Reform der Sozialsysteme durchgesetzt, die die staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende betrifft und umgangssprachlich "Hartz IV" genannt wird. Die Reform führte das Prinzip "Fordern und Fördern" durchgängig in die Sozialgesetzgebung ein, d. h., es gibt keine staatliche Unterstützung ohne eine Gegenleistung des Empfängers. Hartz IV führte insgesamt zu einer Verschärfung der Bedingungen, wenn man staatliche Geldleistungen bekommen möchte.


17.01.2016; 23:31
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