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Wahlen in Deutschland.

Die Grundsatze des Wahlrechts: frei, unmittelbar, allgemein, gleich, gemein

Frei - Das heißt, jeder Bürger kann frei bestimmen, wem (Person oder Partei) er bei Wahlen seine Stimme gibt. Niemand darf ihn zwingen, eine bestimmte Parte; oder Person zu wählen.

Gleich - Das bedeutet, alle abgegebenen Stimmen zahlen gleich viel- ob jemand arm oder reich, jung oder alt, Mann oder Frau ist.

Unmittelbar - Das heißt, die Wahl ist direkt - es sind keine anderen Institutionen, z. B. Wahlmänner, dazwischengeschaltet.

Allgemein - Das bedeutet, dass jeder Bürger mit einem deutschen Pass wählen darf. (Wenn man zum Kreis der Wahlberechtigten gehört, schickt das zuständige Amt die offiziellen Wahlunterlagen für Gemeinde-, Landtags- und Bundestagswahl per Post zu.)

Geheim - Das heißt, jeder Bürger wählt für sich allein in einer Wahlkabine, ohne dass andere sehen dürfen, wem er seine Stimme gibt. Die Wahlunterlagen kommen dann in einen Briefumschlag, der verschlossen in eine Wahlurne gesteckt wird.

So wählen die Deutschen ihr Parlament

Bei der Wahl des Bundestages darf man zwei Stimmen abgeben: die erste für eine Person, die zweite für eine Partei.

Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. So übt das Volk die Staatsgewalt nicht selbst aus, sondern wählt dafür Repräsentanten: die Abgeordneten. Der Bundestag ernennt später den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

So funktioniert es:

Erstens wählt man den Kandidaten, den man gerne als Abgeordneten in den Bundestag schicken möchte. Das ist die so genannte Erststimme für das Direktmandat. Der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, kommt direkt ins Parlament. Es ergeben sich also rund 300 Abgeordnete. Doch im Bundestag gibt es 598 Sitze. Die restlichen Sitze sind für Abgeordnete, die mit der Zweitstimme gewählt wurden. Die Zweitstimme gibt man für eine Partei. Die Partei sendet dann – wenn sie ins Parlament einziehen darf – ihre Abgeordneten dorthin. Dafür haben die Parteien vor der Wahl Bundesland erstellt Landesliste. Bei der Bundestagswahl spielt die Zweitstimme die größere Rolle. Wenn die Parteien keinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, können sie nur dann Abgeordnete ins Parlament schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen.


17.01.2016; 23:15
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